Sommerpreise
für die Saison 2013
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Halbpension
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€ 47,00
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Übernachtung mit Frühstück
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€ 40,00
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Einzelzimmerzuschlag
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€ 7,00 pro Tag
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Ortstaxe pro Person und Tag ab dem 15. Lebensjahr
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€ 1,10 pro Tag
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- Die Preise verstehen sich pro Person und Tag inkl. Verwöhn-Halbpension,
d.h. reichhaltiges Frühstücksbuffet mit Bio- und Vitalecke und ein 4-gängiges Abendmenü
- Bei Kurzaufenthalt (weniger als 3 Nächte) berechnen wir einen Zuschlag von 15%.
- Bei vorzeitiger Abreise wird der gesamte Betrag verrechnet
- Haustier ohne Futter Euro 9,00 pro Tag (zum Speisesaal haben sie jedoch aus gesetzlichen Gründen keinen Zutritt
- Für ALLERGIKER bieten wir kein spezielles Angebot, versuchen aber Ihren Wünschen entgegenzukommen.
Kinderermäßigung:
im Zimmer der Eltern (2 vollzahlende Personen) als 3. & 4. Person
- bis zum 10. Geburtstag frei
- 11 bis 15 Jahre 50%
- ab 16 Jahre 10%
Für Kinder bis 10 Jahre werden pro Tag € 2,00 Meldegebühr verlangt.
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Stornierung:
Sollte etwas Unvorhergesehenes passieren und Sie Ihren Urlaub nicht wie geplant antreten können, gelten folgende Stornokonditionen lt. AGBH:
Bis 3 Monate vor Anreise können Sie kostenlos stornieren.
Ab 3 Monate bis 1 Monat vor Anreise berechnen wir 40% des Reisepreises.
Ab 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise beträgt die Stornogebühr 70% des Reisepreises
Bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Anreise stellen wir Ihnen 90%, in Rechnung, bei vorzeitiger Abreise 100%.
Diese finanziellen Nachteile und den damit verbundenen Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen!
Als besondere Serviceleistung bieten wir Ihnen die Hotelstorno Plus Versicherung an.
Europäische Reiseversicherung
Information Reiseversicherung Hotelstorno Plus:
Und wenn doch etwas dazwischen kommt? Ob Sie Ihren Urlaub erst gar nicht antreten können oder früher zurück müssen – sichern Sie sich ab und buchen Sie die Reiseversicherung einfach dazu.
Folgende Leistungen sind in diesem speziell für den Österreich-Urlaub entwickelten Versicherungspaket enthalten:
- Stornoschutz:
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)
- Reiseabbruch:
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)
- Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:
a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,-
- Unfreiwillige Urlaubsverlängerung:
Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung) bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,–
- Such- und Bergekosten:
Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung) bis € 7.500,-
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte, mitreisende Personen, sofern eine gemeinsame Buchung vorliegt. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.
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